Ausrede gilt nicht: Mann erklärt Diebstahl als Reklamation

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In einem Verbrauchermarkt wurden zwei Flaschen Schnaps im Wert von zirka 10 Euro gestohlen. 

(ir) Am Montagnachmittag war ein 32-jähriger Mann aus Neuburg in einem Verbrauchermarkt in der dortigen Adlerstraße und steckte gegen 14:35 Uhr zwei Flaschen Schnaps im Gesamtwert von rund zehn Euro ein.



Anschließend wollte der Mann den Markt verlassen, wurde jedoch nach der Kasse vom Personal aufgehalten und musste bis zum Eintreffen der verständigte Polizei warten.



„Als Grund für den Diebstahl nannte der 32-Jährige eine Reklamation“, so ein Sprecher der Neuburger Inspektion.



Und er fügte hinzu: „Er hatte sich vor einer Woche ein Handyguthaben für zehn Euro gekauft. Da dieses nicht funktionierte, wollte er sich als Ausgleich zwei Flaschen Schnaps für den gleichen Wert mitnehmen.“



Doch diese besondere Art der Reklamation wurde nicht akzeptiert. Der Mann muss sich nun wegen Ladendiebstahls vor der Justiz verantworten.









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